Verhöhnend-verstörende Entscheidungen der UKA
Die römisch-katholische Kirche darf ihre Opfer nicht weiter mit verhöhnend verstörenden geringen Taschengeld Summen abspeisen – mitunter gerade einmal 10.000 Euro wie hier in meinem Fall nun.Und gerade in letzter Zeit zeigt sich, dass die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, viele Entscheidungen auf dem niedrigsten Niveau trifft. Es ist eine Verhöhnung, wenn Betroffene, die über zehn Übergriffe erlitten haben, nur 10.000 Euro erhalten. Vor der UKA gab es eine pauschale Summe von 5000 Euro für alle.
Jetzt preist sich die UKA zwar als unabhängig, aber sie agiert im Sinne der Kirche. Sie ist nicht staatlich unabhängig, sondern kirchlich eingerichtet und finanziert. Und genau hier sehe ich und viele weitere Betroffene dieser römisch katholischen Kirche das Problem! Die Entscheidungen sind oft intransparent, ohne nachvollziehbare Begründung. Das ist zutiefst menschenverachtend. Jeder Bescheid muss begründet sein, damit die Betroffenen wissen, wie die Summe zustande kam.
Die Kirche hat es lange versäumt, Täter zu stoppen, und ihre Opfer bleiben jetzt erneut im Stich. Wäre die Kirche ihrer Verantwortung gerecht geworden, hätte sie spätestens nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen die jeweiligen Priester aus dem Verkehr gezogen und damit weiteres Leid verhindert. Stattdessen wurden Täter versetzt. Dadurch wurde weiterer Missbrauch nicht nur in Kauf genommen, sondern überhaupt erst möglich gemacht.
Viele Betroffene existieren überhaupt nur deshalb, weil Verantwortliche weg gesehen, vertuscht und versetzt haben. Diese Betroffenen sind ein direktes Ergebnis kirchlicher Pflichtverletzungen. Und genau diese Menschen werden heute mit verhöhnend - verstörenden Taschengeldsummen abgespeist.
Wenn die Kirche ihrer Verantwortung gerecht geworden wäre, hätten viele Betroffene heute ein geregeltes Leben, ein stabiles Arbeitsverhältnis, Rentenansprüche und wirtschaftliche Sicherheit. All das wurde ihnen genommen.
Die Kirche darf sich nicht mit scheinbaren Fortschritten brüsten, während sie Betroffene mit kleinen sogenannten Anerkennungszahlungen abspeist. Das, was sie tut, ist keine freiwillige Geste. Es ist das Ergebnis öffentlichen Drucks. Ohne den Mut der Betroffenen und ohne medialen Druck wäre nichts passiert. Die Kirche handelt nicht aus innerer Überzeugung, sondern weil sie handeln muss.
Gleichzeitig lenkt sie mit innerkirchlichen Reformdebatten wie dem Synodalen Weg ab. Während öffentlich über Strukturfragen, Machtverteilung und Reformprozesse diskutiert wird, geraten Missbrauchsbetroffene mit ihren konkreten Forderungen nach Transparenz, höheren Entschädigungen und verbindlichen Standards zunehmend in den Hintergrund. Der Synodale Weg dient nach außen als Zeichen des Wandels. Doch weltkirchlich bleibt alles beim Alten. Rom wird grundlegende Strukturveränderungen nicht zulassen. Während diese Debatten geführt werden, gehen die Anliegen der Betroffenen unter. Das Thema ist leiser geworden als noch 2010 – sehr zur Freude der Institution.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Es braucht eine staatliche Rente für Missbrauchsopfer – sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche. Die evangelische Kirche darf hier nicht außen vor gelassen werden. In anderen gesellschaftlichen Bereichen wurden bei strukturellem Unrecht ebenfalls Rentenregelungen geschaffen. Genau das gehört auch hier umgesetzt.
Viele Betroffene finden aufgrund ihrer Traumatisierung keinen Zugang mehr zum regulären Arbeitsmarkt. Deshalb braucht es eine echte Entschädigung – nicht eine sogenannte Anerkennungsleistung. Eine Entschädigung in Form eines staatlich geregelten Rententopfs ist notwendig und angemessen.
Die sogenannten Anerkennungsleistungen wurden ursprünglich mit pauschal 5.000 Euro eingeführt und erst unter öffentlichem Druck erhöht. Danach entstand die von der Kirche einberufene Unabhängige Kommission. Doch diese Kommission ist nicht unabhängig. Sie wurde von der Kirche bestimmt. Sie handelt im kirchlichen System.
Die Kirche spricht von Freiwilligkeit. Doch wer auf die Einrede der Verjährung in Gerichtsverfahren nicht verzichtet, zeigt deutlich, dass es keine echte Freiwilligkeit ist. Würde man wirklich Verantwortung übernehmen wollen, würde man auf Verjährung verzichten. Das geschieht nicht.
Währenddessen beziehen verantwortliche Bischöfe weiterhin fürstliche Gehälter und führen ein sorgenfreies Leben. Ein Bischof, inzwischen Kardinal, der ernstzunehmende Hinweise ignorierte und lieber dem beschuldigten Priester glaubte als geltenden Leitlinien zu folgen, erhält weiterhin ein hohes Einkommen und lobt sich sogar für die Einrichtung eines eigenen Fonds. Das ist Scheinheiligkeit hoch zehn. ( Kardinal Marx).
Während die Opfer wirtschaftlich kämpfen, leben Verantwortliche in gesicherten Strukturen. Genau andersherum müsste es sein.
Betroffene, die Entschädigung fordern, sind keine Schmarotzer. Es gab kirchliche Mitarbeiter, die Betroffenen sinngemäß sagten: „Sie haben doch Arbeit, Sie haben doch eine Frau, Sie haben doch Kinder – so schlimm kann es ja nicht gewesen sein.“ Solche Aussagen sind unerträglich. Sie offenbaren ein Denken, das Leid relativiert und verharmlost. Und genau dieses Denken spiegelt sich in der Praxis der UKA wider.
Es wird gezahlt, was gezahlt werden muss – und oft nicht einmal das. Es wird das Minimum vom Minimum vom minimalsten Minimum gezahlt. Das ist nicht angemessen. Nein! Es ist Verhöhnung pur in Reinform!
Betroffene hätten andere Lebenswege eingeschlagen, wenn der Missbrauch nicht stattgefunden hätte. Viele hätten stabile berufliche Existenzen aufgebaut. Wenn Täter nicht geschützt worden wären, gäbe es diese Diskussion heute nicht.
In anderen Ländern, in denen die römisch-katholische Kirche stark vertreten ist, gibt es solche Anerkennungsleistungen gar nicht. Dass es sie hierzulande gibt, ist allein öffentlichem Druck geschuldet. Eine weltweit einheitliche, verbindliche Entschädigungsregelung existiert nicht.
Angemessene Entschädigung bedeutet, das auszugleichen, was den Betroffenen genommen wurde. Wenn jemand kein geregeltes Arbeitsleben führen konnte, dann muss dies finanziell ausgeglichen werden. Wenn jemand sich grundlegende Dinge wie einen Führerschein oder notwendige Qualifikationen nicht leisten kann, weil seine Lebensbiografie durch Missbrauch zerstört wurde, dann müsste eine Institution, die christliche Werte vertritt, genau hier ansetzen.
Stattdessen erleben Betroffene Intransparenz, Minimierung und administrative Kälte.
Die Praxis der UKA ist kein Ausdruck von Nächstenliebe. Sie ist Verwaltung des Minimums.
Der Staat muss handeln. Es braucht eine staatlich unabhängige Kommission für echte Entschädigungszahlungen – transparent, nachvollziehbar und verbindlich. Diese selbstkontrollierende Struktur der Kirche ist nicht ausreichend.
Was hier praktiziert wird, ist für viele Betroffene eine erneute Demütigung.
Und das darf nicht so bleiben.
Timo Ranzenberger
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